LEADER-Förderung – FAQ
Allgemein
Wer kann einen Antrag stellen?
- Privatpersonen,
- Unternehmen,
- Verbände, Vereine, Stiftungen,
- Kommunen, Kirchen und Kammern
mit Sitz in Niedersachsen, die ein Projekt in der LEADER-Region Fehngebiet planen.
Was sind die Grundvoraussetzungen für eine Förderung?
- Das Projekt liegt in der LEADER-Region Fehngebiet
- Übereinstimmung mit den Zielsetzungen des REK und Zuordnung zu mindestens einem der Entwicklungsziele, Handlungsfelder und Fördertatbestände. Diese finden Sie hier.
- konkret ausgearbeitetes Projekt (weitgehende Umsetzungsreife mit realistischem Zeitplan)
- nachvollziehbarer Kosten- und Finanzplan mit einer gesicherten Ko-Finanzierung
- das Fördervolumen überschreitet die Bagatellgrenze von 2.500 Euro und liegt unter 200.000 Euro
- Konformität mit der LEADER-Richtlinie
Was wird gefördert?
Jedes Projekt bedarf zunächst einer Einzelfallbetrachtung. Das Regionalmanagement bespricht eingehende Projektvorschläge daher direkt mit der zuständigen Bewilligungsbehörde, dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL). Grundsätzlich können Aktivitäten fast jeder Art gefördert werden, wenn sie die Grundvoraussetzungen erfüllen und zu einer positiven Entwicklung des Fehngebiets beitragen, z.B.
- Vorarbeiten, Erhebungen, Analysen und Konzepte einschließlich darauf bezogener Beteiligungsverfahren und Kooperationen
- Personalkosten sind als Anschubfinanzierung für maximal ein Jahr förderfähig
- Projektbezogene investive Maßnahmen wie Neuerrichtung, Umbau oder Instandsetzung/ Aufwertung und Gestaltung von Gebäuden oder sonstiger Infrastruktur
- Kosten für den Grunderwerb im Rahmen eines Projektes können bis zu 10% der förderfähigen Gesamtkosten geltend gemacht werden; bei Brachflächen und ehemals industriell genutzten Flächen mit Gebäuden erhöht sich dieser Grenzwert auf 15 %
Was wird nicht gefördert?
- bereits begonnene Projekte
- Verwaltungs- oder Pflichtaufgaben öffentlicher Einrichtungen, Unterhaltungsmaßnahmen
- Mehrwertsteuer, Betriebskosten, Skonti & Rabatte, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungen, laufende Kosten
- Projekte, die bereits durch andere EU-Förderprogramme unterstützt werden (könnten)
- bei landwirtschaftlichen Investitionen der Kauf von landwirtschaftlichen Produktionsrechten, Zahlungsansprüchen Tieren und einjährigen Pflanzen
Wer entscheidet, ob mein Projekt gefördert wird?
Die Lokale Aktionsgruppe (LAG) der LEADER-Region Fehngebiet ist das zentrale Entscheidungsgremium über die Förderung von Projekten aus dem LEADER-Budget.
Sie besteht insgesamt aus 30 Mitgliedern. Die Zusammensetzung der LAG bildet ein für die Region repräsentatives Spektrum der gesellschaftlichen Akteure ab. Die Wirtschafts- und Sozialpartner der LAG Fehngebiet repräsentieren die für die Entwicklung des Fehngebietes relevanten Themenbereiche Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft, Kultur, Klima & Umwelt, Bildung & Medien sowie Gesundheit & Soziales.
Nach welchen Kriterien wird entschieden?
Um die Auswahl der Projekte transparent und nachvollziehbar zu gestalten, hat die LAG Auswahlkriterien festgelegt und im REK benannt.
Zu unterscheiden sind die Projektauswahlkriterien in:
- Mindestkriterien,
- Qualitätskriterien und
- Bonuskriterien.
Einen Auszug aus dem REK zu den jeweiligen Projektauswahlkriterien finden Sie hier.
Wie hoch ist die Förderung?
Die LAG hat einen einheitlichen Basis-Fördersatz von 50 Prozent der Bruttokosten für alle LEADER-Projekte im Fehngebiet festgelegt.
Für Projekte von besonderer Qualität, die anhand der im REK dargestellten Bonuskriterien nachgewiesen werden, kann in Abhängigkeit von den erfüllten Kriterien ein höherer Fördersatz bewilligt werden. Die Erfüllung eines Bonuskriteriums erhöht den Fördersatz um jeweils 5 Prozentpunkte. Sollte ein Projekt alle fünf Bonuskriterien erfüllen, erhält es statt der Basis-Förderung von 50 Prozent eine Gesamtförderung von 75 Prozent aus LEADER-Mitteln.
Maximal können 200.000 Euro LEADER-Förderung gewährt werden. Die Untergrenze liegt bei 2.500 Euro.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt nach dem Erstattungsprinzip. Der Projektträger muss also in Vorleistung gehen. Der Auszahlungsantrag kann erst nach Projektabschluss und Bezahlung aller Rechnungen gestellt werden. Aufgrund dann stattfindender intensiver Kontrollen erfolgt die Auszahlung des Zuschusses nicht sofort, es können mehrere Wochen oder gar Monate vergehen.
Welche Unterlagen müssen eingereicht werden?
Für die Beschlussfassung in der LAG (an das Regionalmanagement):
- Projektsteckbrief (Vorlage)
- Kostenschätzung/ Kostenvoranschlag
- Skizzen, Lagepläne, Modelle
- ggf. ausführliche Projektbeschreibung
Für den Projektantrag beim ArL:
Je nach Vorhaben sind weitere Unterlagen einzureichen. Dies können z. B. sein:
- Positives Votum der LAG (wird direkt durch das Regionalmanagement eingereicht)
- bei Bauvorhaben Kostenschätzung nach DIN 276
- Behördliche Genehmigungen und Stellungnahmen
- Businessplan
- Finanzierungsplan, Bestätigung der Kofinanzierung und Eigenmittel
- Satzung, Gesellschaftervertrag, Kooperationsvertrag
- Bei Vereinen: Satzung und Vereinsbeschluss über die Vertreterberechtigung
- Unterschriftenvollmacht bei Gemeinden/Landkreis
- Erklärung zur Umsatzsteuer
- Skizzen, Lagepläne, Modelle
- Registriernummern-Antrag
- Preisspiegel und Vergabevermerk
Welche Fristen gibt es?
Anträge können laufend gestellt werden. Auf der Website wird rechtzeitig der Termin für die nächste Beschluss-Sitzung veröffentlicht. Anträge müssen dann spätestens drei Wochen vor der Sitzung eingegangen sein, um darin diskutiert werden zu können.
Projektkosten und Finanzierung
Was ist mit Kofinanzierung gemeint?
Private Projektträger müssen eine öffentliche Kofinanzierung i. H. v. 25 % der LEADER-Förderung nachweisen – jedem 1 Euro LEADER-Förderung müssen mindestens 0,25 Euro öffentliche Kofinanzierung gegenüberstehen. Das heißt, dass das Projekt mit öffentlichem Geld (€) unterstützt werden muss. Stellen, die eine öffentliche Kofinanzierung leisten können, sind z. B. die Kommunen, Landkreise, Kirchen und bestimmte Stiftungen. Private Träger und Vereine sollten daher frühzeitig mit der zuständigen Gemeinde- oder Kreisverwaltung Kontakt aufnehmen, um die Möglichkeit einer Kostenbeteiligung zu eruieren.
Ich bin ein privater Antragssteller und erhalte keine Kofinanzierung von meiner Gemeinde. Welche Alternativen gibt es?
Eine Liste anerkannter Kofinanzierer finden Sie als Download auf unserer Website.
Darüber hinaus berät Sie das Regionalmanagement gerne.
Was bedeutet das Prinzip der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für mein Projekt?
Private und gewerbliche Antragsteller sollten bedenken, dass sie zwar in LEADER von den Vergabevorschriften befreit sind. Dennoch müssen sie die Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der verwendeten Fördermittel nachweisen, indem Sie die Höhe der Ausgaben für die einzelnen Posten belegen. Wie dieser Nachweis erbracht werden muss, ist abhängig von der Art des Projektes und daher immer direkt mit dem ArL zu klären. Bei öffentlichen Antragstellern ersetzt das Vergabeverfahren die Kostenplausibilisierung.
Kann ehrenamtliches Engagement in den Projektkosten geltend gemacht werden?
Ja, ehrenamtliches Engagement kann in Form von „unbaren Sachleistungen“ in das Projekt einfließen. Über die Förderung von Sachleistungen besteht die Möglichkeit, bei der Bemessung der Zuwendung neben den Ausgaben auch eigene unbare Arbeitsleistungen in die förderfähigen Kosten einzubeziehen. Diese werden mit 60 % des Betrages, der sich bei Vergabe der Leistung an einen Unternehmer (ohne Umsatzsteuer) ergeben würde, oder der tatsächlich entstehenden Arbeitgeberbruttokosten bei der Berechnung der zuwendungsfähigen Ausgaben berücksichtigt.
Ist die Umsatzsteuer förderfähig?
Ja, soweit der Projektträger nicht vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Umsetzung von LEADER-Projekten
Wann darf ich mit dem Projekt anfangen?
Erst nach erfolgter, schriftlicher Bewilligung durch die zuständige Bewilligungsbehörde darf mit der Umsetzung des Projektes begonnen werden. Bitte beachten Sie, dass bereits eine Auftragsvergabe eine Projektumsetzung darstellt.
Mein Projekt verläuft anders als gedacht. Was muss ich tun?
Grundsätzlich müssen alle Abweichungen vom Projektantrag beim ArL möglichst frühzeitig gemeldet werden. Je nach Sachlage wird dann mit Ihnen besprochen, was weiter zu tun ist. Prinzipiell besteht die Möglichkeit, einen Änderungsantrag zu stellen. Bei einer Kostensteigerung von mehr als 10% benötigen Sie erneut ein positives Votum der LAG.
Mein Projekt dauert länger als gedacht. Was kann ich tun?
Informieren Sie möglichst frühzeitig das ArL. Nach Rücksprache können Sie dann einen formlosen Antrag auf Fristverlängerung stellen.
Was passiert, wenn ich die im Bescheid festgelegten Fristen zum Bau-/ Projektbeginn (trotz gewährter Fristverlängerung) nicht einhalten kann?
Es liegt in der Entscheidung der Bewilligungsbehörde (ArL), inwieweit die Frist (nochmals) verlängert wird. Gegebenenfalls kann der Bescheid aufgehoben werden.